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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der van den Hurk Bedrijfswagens B.V. mit Sitz und Niederlassung in Helmond am Kanaaldijk Z-W 7B, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer für Ost-Nordbrabant in Eindhoven unter der Nummer 17166832.

Artikel 1 Anwendbarkeit/Allgemeines.

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge, Angebote über Kraftfahrzeuge oder Teile davon und sonstiges Zubehör sowie für Verträge über die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen.

1.2 Für alle unsere Angebote und Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ungeachtet eines etwaigen (früheren) Hinweises des Käufers auf seine eigenen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, und wir lehnen ausdrücklich alle vom Käufer für anwendbar erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden erst wirksam, wenn sie zwischen v.d Hurk bedrijfswagens B.V. und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden sind.

1.4 Angestellte und Vertreter des Verkäufers sind nur dann berechtigt, Vereinbarungen zu abweichenden Bedingungen zu treffen, wenn sie eine von der Geschäftsleitung unterzeichnete Vollmacht vorweisen können.

Artikel 2 Angebote und Zustandekommen von Vereinbarungen.

2.1 Alle unsere Angebote einschließlich der Preise, Reparaturzeiten, Modelle und Ausführungen sind nur indikativ und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Auftrag von uns angenommen oder mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird.

2.3 Ergänzungen und/oder Änderungen von geschlossenen Verträgen, einschließlich der Aufhebung von geschlossenen Verträgen, gelten nur, wenn und soweit sie von beiden Parteien schriftlich niedergelegt worden sind.

2.4 Die vom Verkäufer in Preislisten und/oder Angeboten angegebenen Maße, Gewichte und Qualitäten sowie die darin enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, stellen jedoch keine Garantie dar und der Verkäufer kann diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden.

2.5 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.

2.6 Bei oder nach Abschluss des Vertrags sind wir berechtigt, vor der (weiteren) Erfüllung von der Gegenpartei Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen.

2.7 Wir sind befugt, wenn wir es für notwendig oder wünschenswert halten, für die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrags andere Personen mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen, wobei die Kosten dafür gemäß den abgegebenen Angeboten an die Gegenpartei weitergegeben werden.

Artikel 3 Zahlungen / Preise.

3.1 Im Falle einer Preissenkung, die nach Beginn der Zulassung des Fahrzeugs, d.h. nach Beantragung des amtlichen Kennzeichens Teil 1, vorgenommen wird, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung der aus dieser Preissenkung resultierenden Mehrwertsteuer durch den Verkäufer.

3.2 Erhöhen sich nach dem Datum des Angebots oder nach dem Datum der Auftragsbestätigung ein oder mehrere kostensteigernde Faktoren, wie z.B. Erhöhungen von Einstandspreisen und -sätzen für Materialien, Lohnkosten, Sozialabgaben, Ein- oder Ausfuhrzölle oder andere Steuern, Transportkosten, (Werks-)Preise von Lieferanten sowie Wechselkursänderungen, so ist der Verkäufer berechtigt, diese im Preis weiterzugeben.

3.3 Das Wechselkursrisiko bei Fakturierung in Fremdwährungen geht zu Lasten des Käufers.

3.4 Wenn der Käufer der Meinung ist, dass eine Rechnung des Verkäufers nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag erstellt wurde, ist er nicht berechtigt, die Rechnung aus diesem Grund nicht zu bezahlen; im Falle einer solchen angeblichen Unrichtigkeit einer Rechnung ist der Käufer verpflichtet, den als richtig befundenen Teil der Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.

3.5 Für den Fall, dass die Gegenpartei: a. in Konkurs gerät, ihr Vermögen überträgt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder ihr Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird; b. stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird; c. eine ihr aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen obliegende Verpflichtung nicht erfüllt; d. einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist bezahlt; e. ihren Betrieb oder einen wichtigen Teil davon aufgibt oder verlegt, einschließlich seinen Betrieb oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt, einschließlich der Einbringung seines Betriebes in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder den Zweck seines Betriebes ändert, sind wir berechtigt, allein durch das Eintreten eines der vorgenannten Umstände entweder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, oder den von der Gegenpartei aufgrund der von uns erbrachten Leistungen geschuldeten Betrag sofort und in voller Höhe einzufordern, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.

3.6 Alle vereinbarten Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7 Die vorstehende Regelung gilt auch im Falle von Teillieferungen, wobei eine Zwischenrechnung gestellt wird.

3.8 Bei einer Zahlung nach der in Absatz 6 dieses Artikels genannten Frist berechnet v.d. Hurk B.V. Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1,5% pro Monat, wobei ein Teil eines Monats einem Monat gleichkommt.

3.9 Alle Kosten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die für die Eintreibung einer ausstehenden Rechnung ohne Inverzugsetzung nach Ablauf der Zahlungsfrist anfallen, gehen direkt zu Lasten des Kunden.

Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15% des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 300 € festgesetzt.

3.10 Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung, einschließlich der Nebenkosten, vor oder bei der Abnahme der verkauften Waren in bar erfolgen. Alle Zahlungsfristen sind als Fristen zu betrachten.

3.11 Hat der Käufer die verkaufte Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt, wird ihm die Rechnung für die verkaufte Ware zugesandt, die sofort zu bezahlen ist. Bei Lieferung an die Adresse des Käufers gilt als Fälligkeitsdatum das Datum des Eingangs der Rechnung.

Artikel 4 Aussetzung/Vorbehalt des Eigentums.

4.1 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorstehenden Artikel genannten Frist eingeht, ist v.d Hurk bedrijfswagens B.V. berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem betreffenden Auftrag auszusetzen, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt hat, und zwar gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Recht auf Aussetzung.

4.2 Alle zwischen v.d Hurk bedrijfswagens B.V. und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gelten als Verträge, bei denen die Übergabe der Güter unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.

4.3 In Übereinstimmung mit dem vorigen Absatz ist v.d Hurk bedrijfswagens B.V. jederzeit berechtigt, die gelieferten Waren vom Kunden einzufordern, wenn dieser mit der Zahlung in Verzug ist, unbeschadet aller anderen Rechte.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, v.d Hurk bedrijfswagens B.V. die Möglichkeit zu geben, sein Recht aus diesem Artikel auszuüben, wenn dies dem Kunden im Voraus angekündigt wurde.

Artikel 5 Lieferung/Lieferbedingungen.

5.1 Die Lieferung erfolgt nach unserem Ermessen:

a. durch Lieferung des Kaufgegenstandes an unsere Adresse;

b. durch Zustellung der verkauften Immobilie an die Adresse des Käufers.

5.2 Wenn die verkaufte Sache an unserer Adresse zugunsten des Käufers bereitgestellt wird, muss der Käufer die gekaufte Sache innerhalb von fünf Tagen nach Bereitstellung der verkauften Sache abholen.

5.3 Bei Lieferung der verkauften Waren durch uns an die Adresse des Käufers muss der Käufer die Waren sofort abnehmen.

5.4 Wenn der Käufer die verkaufte Sache nicht innerhalb der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Frist abholt oder die verkaufte Sache nicht gemäß Absatz 3 dieses Artikels abnimmt, sind wir berechtigt, Standgebühren gemäß dem in unserem Unternehmen festgelegten Lagertarif zu berechnen. Das Risiko der Beschädigung und/oder Zerstörung geht zu Lasten des Käufers.

5.5 Eine Überschreitung der Lieferfrist, wie auch immer sie zustande kommt, berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz, Vertragsauflösung, Verweigerung der Annahme der Produkte und/oder Zurückbehaltung der Zahlung.

5.6 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren und/oder die Verpackung sofort nach der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 3 Werktagen, auf eventuelle Mängel und/oder Schäden zu prüfen oder diese Prüfung nach der Mitteilung von uns, dass die Waren der Gegenpartei zur Verfügung stehen, vorzunehmen.

5.7 Wir sind berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die wir gesondert in Rechnung stellen können.

5.8 Die Angabe der Lieferzeit gilt immer nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 6 Entsorgungsgebühr.

6.1 Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis hat der Käufer des Neuwagens eine Entsorgungsgebühr in Höhe von € 45,00 inkl. MwSt. zu entrichten. Diese Entsorgungsgebühr ist im Umweltmanagementgesetz geregelt und wurde vom Minister für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt für allgemeinverbindlich erklärt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Entsorgungsgebühr entsteht mit der Erstzulassung eines Autos mit vier oder mehr Rädern, dessen Leergewicht plus Zuladung 3500 kg nicht überschreitet.

Nach dem Gesetz wird eine Registriernummer erst nach Entrichtung der Entsorgungsgebühr vergeben.

Artikel 7 Auftragsvergabe.

7.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn wir ein Auto im Falle des Verkaufs kaufen, wenn der Anbieter:

- ist eine Privatperson, die den Vorsteuerabzug nicht selbst in Anspruch genommen hat.

- Eine (staatliche) Institution, die kein Unternehmer ist.

- ist ein Unternehmer, der das Auto ausschließlich für steuerfreie Dienstleistungen gekauft hat.

- ist ein Kleinunternehmer, der von seinen administrativen Verpflichtungen befreit ist gemäß

von Section 25(3) des Turnover Tax Act 1968.

- ist ein weiterer Wiederverkäufer, der die Margenregelung anwendet.

7.2 Jeder Kauf unterliegt einer Begutachtung durch einen von uns zu benennenden Gutachter, der ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs erstellt.

7.3 Wir sind jedoch an eine solche Bewertung nicht länger als 14 Tage ab dem Tag, an dem die Bewertung vorgenommen wurde, gebunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.4 Am Tag der Übergabe des zurückzunehmenden Fahrzeugs muss es sich in demselben Zustand befinden wie zum Zeitpunkt der Bewertung.

7.5 Erfolgt die Überführung des zurückzukaufenden Fahrzeugs nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist und/oder befindet sich das zurückzukaufende Fahrzeug nicht mehr in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Bewertung, sind wir berechtigt, eine neue Bewertung vornehmen zu lassen.

Ist er niedriger, kann der Bieter/Käufer daraus keine Rechte ableiten.

7.6 Das (die) zu kaufende(n) Fahrzeug(e) wird (werden) bei der Lieferung des (der) verkauften Fahrzeugs (Fahrzeuge) geliefert.

7.7 Fährt der Käufer beim Verkauf eines Neuwagens gegen Rückkauf eines Wagens den zurückzukaufenden Wagen in Erwartung der Lieferung des neuen Wagens weiter, wird der zurückzukaufende Wagen erst nach der tatsächlichen Lieferung an uns Eigentum.

Bis zu diesem Zeitpunkt liegt das Risiko für das zu beschaffende Fahrzeug beim Anbieter/Käufer.

7.8 Das zu erwerbende Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, Teil III und Kopie Teil III versehen sein; fehlen eine oder mehrere, behalten wir uns vor, dem Anbieter/Käufer die Kosten für die Beschaffung einer neuen Zulassungsbescheinigung und die damit verbundene Wertminderung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus muss der Anbieter/Käufer in diesem Fall das Fahrzeug mit einer vorläufigen Zulassungsbescheinigung zurückgeben.

7.9 Im Falle einer Beschaffung muss der Anbieter, wie in Absatz 1 erwähnt, eine Beschaffungserklärung ausfüllen und unterzeichnen.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt.

8.1 Das Eigentum an allen von uns an den Käufer verkauften Waren verbleibt bei uns, solange der Käufer unsere Forderungen aus diesen oder ähnlichen Verträgen nicht beglichen hat, solange der Käufer die Forderungen aufgrund der im Rahmen dieser oder ähnlicher Verträge ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten nicht beglichen hat und solange der Käufer unsere Forderungen aufgrund der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen durch den Käufer nicht beglichen hat, einschließlich Forderungen in Bezug auf Strafen, Zinsen und Kosten.

8.2 Vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufgegenstand an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum an Dritte zu übertragen.

8.3 Für den Fall, dass ein gutgläubiger Dritter das Eigentum an den unbezahlten Waren erworben hat und dieser Dritte den fälligen Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, verpflichtet sich der Käufer schon jetzt, ein besitzloses Pfandrecht vorzubehalten und, soweit möglich, ein besitzloses Pfandrecht auf die Forderung des Käufers gegenüber diesem Dritten zu begründen.

Artikel 9 Bürgschaft.

9.1 Für die von uns gelieferten Kraftfahrzeuge und Neuteile gilt die sogenannte Herstellergarantie gemäß der von uns ausgestellten Garantiekarte bzw. gemäß der Bedienungsanleitung.

Wird eine Bestimmung, die auf dieser Garantiekarte in der Betriebsanleitung steht, vom Käufer nicht eingehalten, so erlischt die Garantie, wenn der Käufer während der Garantiezeit technische Änderungen an Teilen oder Ausrüstungsgegenständen des Kaufgegenstandes vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen hat, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem stehen, der Gegenstand eines Garantieanspruchs ist.

9.2 Wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir nicht verpflichtet, eine Garantie zu leisten, solange diese Situation andauert.

Artikel 10 Reparaturen.

10.1 Unsere Angebote bezüglich der Preise für Reparaturzeiten sind unverbindlich und wir sind berechtigt, unbeschadet des Zurückbehaltungsrechts, bei Reparaturen über € 500,- eine Vorauszahlung vom Kunden zu verlangen.

10.2 Wir können das Pfandrecht am Fahrzeug ausüben, wenn der Kunde die Kosten für die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt, auch wenn es sich um Kosten für frühere Arbeiten handelt, die wir an demselben Fahrzeug durchgeführt haben. Wir können das Pfandrecht auch ausüben, wenn der Rechtsstreit vor einem Gericht anhängig ist.

10.3 Wird das Fahrzeug nach Ausführung der uns übertragenen Arbeiten und Mitteilung an den Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt abgeholt, sind wir berechtigt, Lagerkosten nach dem in unserem Unternehmen geltenden Tarif zu berechnen.

Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10.4 Ersetzte Materialien oder Gegenstände werden dem Auftraggeber nur zur Verfügung gestellt, wenn er dies ausdrücklich wünscht. Andernfalls gehen die Materialien in unser Eigentum über, ohne dass der Auftraggeber uns dafür eine Entschädigung in Rechnung stellen kann.

10.5 Jeder Anspruch erlischt, wenn Dritte ohne unsere vorherige Kenntnis und/oder Zustimmung Arbeiten durchgeführt haben, die mit den von uns durchgeführten Montage-, Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten, auf die sich der Garantieanspruch bezieht, in Zusammenhang stehen können.

Artikel 11 Reklamationen.

11.1 Reklamationen müssen vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen, nachdem die Reklamation entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich eingereicht werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer das gekaufte Produkt vorbehaltlos akzeptiert hat. Bei sichtbaren Mängeln bedeutet dies, dass der Käufer uns die Mängel unverzüglich nach der Lieferung melden muss, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gekaufte Sache bedingungslos akzeptiert hat.

11.2 Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich herausstellt, dass der Käufer oder Dritte etwas an dem/den Objekt(en) verändert oder repariert haben, das direkt oder indirekt mit der Reklamation zusammenhängt, es sei denn, dies geschah mit unserem vorherigen Wissen und in Notfällen, in denen der Käufer unmöglich vorher mit uns hätte sprechen können, uns aber dennoch unverzüglich über den Notfall informiert hat.

Artikel 12 Auflösung.

12.1 Unbeschadet unseres Erfüllungsanspruchs sind wir berechtigt, wenn der Käufer den Vertrag schriftlich und per Einschreiben auflösen möchte, den Kaufvertrag aufzulösen, wobei wir das Recht haben, dem Käufer 15% des Listenpreises einschließlich MwSt. und MwSt. p.m., ausschließlich einer eventuellen Inzahlungnahme, als Entschädigung in Rechnung zu stellen, zuzüglich 100% der für die Vorbereitung der Lieferung entstandenen Kosten.

Artikel 13 Höhere Gewalt.

13.1 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der weder auf sein Verschulden noch auf Grund von Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannter Praxis auf seine Rechnung geht.

13.2 Im Falle von höherer Gewalt und/oder außergewöhnlichen Umständen ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 14 Haftung.

14.1 Wir schließen jede Haftung aus, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist.

14.2 Unsere Haftung übersteigt niemals den Gesamtbetrag der betreffenden Bestellung.

14.3 Vorbehaltlich der allgemein geltenden gesetzlichen Regeln der öffentlichen Ordnung und von Treu und Glauben sind wir nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten für Schäden, gleich welcher Art, direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschäden, an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen, sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten.

Artikel 15 Schlussbestimmung/Streitigkeiten.

15.1 Auf alle Streitigkeiten, die sich aus den Beziehungen mit v.d Hurk B.V. ergeben, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, wobei die Parteien erklären, dass sie sich ausschließlich für die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte entscheiden, um die entstandene Streitigkeit zu entscheiden.

15.2 Sollte sich eine einzelne Bedingung als unanwendbar erweisen oder von einem Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam

Geld leihen kostet Geld